European Accessibility Act (EAA) – Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Der European Accessibility Act (Richtlinie (EU) 2019/882) setzt EU‑weit Mindeststandards für digitale Barrierefreiheit. Ziel ist, Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zu digitalen Produkten und Dienstleistungen zu ermöglichen – von Websites und Apps bis zu bestimmten Selbstbedienungsterminals.

Wichtige Anforderungen
des EAA

Die Anforderungen orientieren sich u. a. an WCAG 2.2 Level AA und der EN 301 549. Für Websites, Apps und digitale Services sind insbesondere wichtig:

Verständliche Navigation und klare Struktur

Texte in ausreichendem Kontrast

Möglichkeit zur Bedienung per Tastatur

Alternativtexte für Bilder

Barrierefreie Formulare

Klare und einheitliche Sprache

Kompatibilität mit assistiven Technologien

Folgen bei Nichteinhaltung
des EAA

Bußgelder und Abmahnungen – Verstöße können hohe finanzielle Strafen nach sich ziehen

Klagen von Betroffenen – Menschen mit Einschränkungen können rechtlich gegen fehlende Barrierefreiheit vorgehen

Wettbewerbsnachteil – Kunden und Partner bevorzugen Anbieter, die inklusiv und zukunftsorientiert auftreten 

Imageschädigung – Barrierefreiheit wird zunehmend als Qualitätsmerkmal wahrgenommen; fehlende Umsetzung kann öffentlich negativ bewertet werden.

Ab wann gilt der EAA?

Die Regelungen greifen ab dem 28. Juni 2025. Ab diesem Datum müssen viele digitale Produkte und Dienstleistungen, darunter Websites, Apps und Online‑Shops, barrierefrei gestaltet sein. Frühzeitig planen reduziert Aufwand und Risiken.

EAA und inqlude

inqlude kann wesentlich dazu beitragen, digitale Angebote nutzerfreundlicher und inklusiver zu gestalten. Das Tool ersetzt keine vollständige gesetzliche Prüfung oder Zertifizierung nach EAA/WCAG, unterstützt aber die praktische Verbesserung der Barrierefreiheit und der User Experience.

Unser Ziel: Unternehmen Schritt für Schritt zu begleiten – und langfristig mit inqlude eine Lösung zu bieten, die relevante Anforderungen für Websites und Apps abdeckt und mit zusätzlichen Funktionen digitale Teilhabe stärkt.

Symbole für Barrierefreiheitsfunktionen: zentrales inqlude-Icon in der Mitte, umgeben von Icons für Kontrast, Vorlesefunktion, Schriftgröße, Tastaturnavigation.

Häufig gestellte Fragen zum EAA

Was ist der European Accessibility Act (EAA)?

Der EAA ist eine EU‑Richtlinie, die Mindestanforderungen an die Barrierefreiheit digitaler Produkte und Dienstleistungen festlegt. Er schafft einen gemeinsamen Standard, damit Nutzer*innen in allen Mitgliedstaaten vergleichbare Zugänglichkeit vorfinden.

Wen betrifft der EAA?

Der EAA richtet sich an Unternehmen, die digitale Produkte oder Services in der EU anbieten – darunter Websites, mobile Apps, E‑Commerce, digitale Banking‑Services, E‑Reading, Streaming‑Dienste sowie bestimmte Selbstbedienungsterminals. Ob einzelne Ausnahmen greifen, hängt vom konkreten Fall ab. Unabhängig davon lohnt Barrierefreiheit praktisch für alle Branchen: Sie verbessert die Nutzbarkeit für alle, reduziert Hürden und stärkt Vertrauen.

Welche Frist muss ich einhalten?

Die Anforderungen sind ab 28. Juni 2025 relevant. Wer jetzt prüft und priorisiert, kann planbar umstellen und Mehraufwand vermeiden.

Macht inqlude meine Website automatisch EAA-konform?

Nein. inqlude unterstützt die Umsetzung (z. B. Kontrast‑ und Nachtmodi, Tastaturbedienung, flexible Textgrößen, Bild‑Handling, Vorlesefunktion), ersetzt aber keine rechtliche Prüfung und keine vollständige technische Umsetzung sämtlicher Anforderungen. Wir helfen Ihnen, Lücken zu identifizieren, schnell spürbare Verbesserungen vorzunehmen und Barrierefreiheit schrittweise auszubauen.

Optimieren Sie das Nutzungserlebnis Ihrer Website

Mit inqlude setzen Sie nicht nur ein Zeichen für Barrierefreiheit und Inklusion – sie optimieren die Bedienbarkeit Ihrer Website für alle.

Geöffnetes Einstellungsmenü des inqlude Barrierefrei-Tools mit Optionen zur Anpassung der Schriftgröße, Aktivierung der Vorlesefunktion, Kontrastmodus, Tastaturnavigation, Blaufilter, Bildanzeige, Nachtmodus und Farbmodifikation. Aktuell sind ‚Bilder‘ und ‚Farben‘ aktiviert, alle anderen Funktionen sind ausgeschaltet.