Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – Was Website-Betreiber wissen müssen
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act (EAA) und legt verbindliche Standards für digitale Barrierefreiheit fest. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen.
Wichtige Anforderungen des BFSG für Websites
Die Anforderungen orientieren sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) und beinhalten u. a.:
Verständliche Navigation und klare Struktur
Texte in ausreichendem Kontrast
Möglichkeit zur Bedienung per Tastatur
Alternativtexte für Bilder
Barrierefreie Formulare
Klare und einheitliche Sprache
Kompatibilität mit assistiven Technologien
Folgen bei Nichteinhaltung des BFSG
Bußgelder und Abmahnungen – Verstöße können hohe finanzielle Strafen nach sich ziehen
Klagen von Betroffenen – Menschen mit Einschränkungen können rechtlich gegen fehlende Barrierefreiheit vorgehen
Wettbewerbsnachteil – Kunden und Partner bevorzugen Anbieter, die inklusiv und zukunftsorientiert auftreten
Imageschädigung – Barrierefreiheit wird zunehmend als Qualitätsmerkmal wahrgenommen; fehlende Umsetzung kann öffentlich negativ bewertet werden.
Ab wann gilt das BFSG für Websites?
Die Regelungen des BFSG treten am 28. Juni 2025 in Kraft. Ab diesem Datum müssen viele digitale Produkte und Dienstleistungen, darunter auch Websites und Online-Shops, barrierefrei gestaltet sein.
BFSG und inqlude
inqlude kann wesentlich dazu beitragen, Websites nutzerfreundlicher und inklusiver zu gestalten. Das Tool ersetzt jedoch keine vollständige gesetzliche Prüfung oder Zertifizierung nach BFSG/WCAG. Es ist eine ergänzende Maßnahme, um Barrierefreiheit zu verbessern und die Nutzererfahrung zu optimieren.
Unser Ziel ist es, Unternehmen dabei zu unterstützen, die Anforderungen Schritt für Schritt zu erfüllen – und langfristig mit inqlude eine Lösung anzubieten, die alle relevanten Vorgaben für Websites und Apps abdeckt und darüber hinaus zusätzliche Funktionen für mehr digitale Teilhabe bereitstellt.
Häufig gestellte Fragen zum BFSG
Für wen gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?
Das BFSG richtet sich in erster Linie an Anbieter digitaler Produkte und Dienstleistungen – darunter viele Unternehmen, die Websites, Apps oder Online-Services betreiben. Auch wenn bestimmte kleine Unternehmen formal ausgenommen sein können, ist Barrierefreiheit in der Praxis für nahezu alle Branchen relevant. Sie steigert die Nutzerfreundlichkeit, stärkt das Vertrauen Ihrer Zielgruppe und kann helfen, rechtlichen und reputativen Risiken vorzubeugen.
Welche Frist muss ich einhalten?
Die Anforderungen gelten ab dem 28. Juni 2025. Frühzeitige Umsetzung ist empfehlenswert, um rechtzeitig vorbereitet zu sein.
Warum sollte ich Barrierefreiheit ernst nehmen?
Barrierefreiheit erweitert Ihre Zielgruppe, verbessert die Nutzererfahrung für alle und stärkt das Image Ihres Unternehmens.
Macht inqlude meine Website automatisch BFSG-konform?
Nein. inqlude unterstützt Barrierefreiheit mit praktischen Funktionen, ersetzt aber keine vollständige rechtliche Prüfung oder Umsetzung aller Anforderungen.
Optimieren Sie das Nutzungserlebnis Ihrer Website
Mit inqlude setzen Sie nicht nur ein Zeichen für Barrierefreiheit und Inklusion – sie optimieren die Bedienbarkeit Ihrer Website für alle.